Zuschuss der Bundesländer für die Kinderwunschbehandlung

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Kinderwunsch: Diese Bundesländer übernehmen Behandlungskosten

Zuschuss vom Staat: Geld für die Kinderwunschbehandlung

Eine Kinderwunschbehandlung kostet viel Geld. Doch längst nicht alle Krankenkassen zahlen die Rechnung einer künstlichen Befruchtung zu 100%. In der Regel werden seit der Gesundheitsreform im Jahr 2004 nur noch bis zu 50% durch die Kassen übernommen. Dennoch müssen betroffene Paare nicht gleich die Krankenversicherung wechseln. In einigen Teilen Deutschlands springt der Staat in diese Lücke.

Bereits fünf Bundesländern bieten ihren kinderlosen Paaren derzeit eine finanzielle Unterstützung an, wenn diese Hilfe eines Kinderwunschzentrums in Anspruch nehmen. In diesem Fall teilen sich der Bund und das Land die Kosten. Der folgende Abschnitt bietet eine Übersicht zu den Besonderheiten, der Höhe einer Förderung sowie die Links zu den Anträgen der jeweiligen Bundesländer.

Niedersachsen

Besonderheiten: In Niedersachsen werden bis zu 50% des Eigenanteils gefördert. Es können auch Behandlungen gefördert werden, wenn diese in einem benachbarten Bundesland erfolgen. Konkret sind das die Länder Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Anträge können beim zuständigen Landesamt gestellt werden.
Die Höchstgrenzen in Euro:
1. bis 3. Zyklus IVF: je 800,-
1. bis 3. Zyklus ICSI: je 900,-
4. Zyklus IVF: 1600,-
4. Zyklus ICSI: 1800,-

Sachsen

Besonderheiten: Bereits seit 2009 werden im Freistaat Kinderwunschbehandlungen finanziell unterstützt. Der Antrag (download) kann beim Bund gestellt werden.
Die Höchstgrenzen in Euro:
1. bis 3. Zyklus IVF: je 375,-
1. bis 3. Zyklus ICSI: je 450,-
4. Zyklus IVF: 800,-
4. Zyklus ICSI: 900,-

Thüringen

Besonderheiten: In Thüringen ist eine Stiftung für die Bewilligung der Zuschüsse zuständig. Die Anträge sowie wichtige Informationen finden Sie hier.
Die Höchstgrenzen in Euro:
1. bis 3. Zyklus IVF: je 800,-
1. bis 3. Zyklus ICSI: je 900,-
4. Zyklus IVF: 1600,-
4. Zyklus ICSI: 1800,-

Mecklenburg-Vorpommern

Besonderheiten: Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich an den Kosten der ersten drei Versuchen durch IVF/ICSI mit bis zu 25%. Bund und Land teilen sich den Zuschuss mit jeweils 12,5%. Anträge und weitere Informationen können bei der zuständigen Stelle online abgerufen werden.
Die Höchstgrenzen in Euro:
1. bis 3. Zyklus IVF: je 800,-
1. bis 3. Zyklus ICSI: je 900,-
4. Zyklus IVF: 1600,-
4. Zyklus ICSI: 1800,-

Sachsen-Anhalt

Besonderheiten: Sowohl verheiratete, als auch unverheiratete zweigeschlechtliche Paare haben in Sachsen-Anhalt grundsätzlich die Möglichkeit, einen Zuschuss für die In-vitro-Fertilisation oder eine Intracytoplasmatische Spermieninjektion zu beantragen.Sachsen-Anhalt ist das erste Bundesland, in dem diese Zuwendungen auch nichtehelichen Lebensgemeinschaften von Mann und Frau gewährt werden. Anträge und Informationsmaterial sind beim Landesverwaltungsamt abrufbar.
Die Höchstgrenzen in Euro:
1. bis 3. Zyklus IVF: je 800,-
1. bis 3. Zyklus ICSI: je 900,-

Wichtig: Die jeweiligen Bestimmungen sind einem stetigen Wandel unterworfen. Die Aktualität der Informationen kann aus diesem Grund nicht garantiert werden. Änderungen können aber gerne über die Kommentarfunktion mitgeteilt werden.

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